Direkt zum Inhalt

Order

page banner image

Main Details:

Case number
UPC_CFI_181/2023
Date
Parties
KraussMaffei Extrusion GmbH
v.
TROESTER GmbH & Co. KG
Order/Decision reference
ORD_588953/2023
Type of action
Infringement Action
Language of Proceedings
German
Court - Division
Court of First Instance - Munich (DE) Local Division

Headnotes:

1. Der Schutz vertraulicher Informationen, die in Schriftsätzen und Anlagen enthalten sind, kann nur innerhalb eines Workflows nach Regel 262 und/oder 262A VerfO zeitgleich mit der Ersteinreichung bzw. innerhalb von 14 Tagen beantragt werden. 2. Diese Anträge sind bei Einreichungen weiterer Schriftsätze und Anlagen zu wiederholen. 3. Im Ausnahmefall kann ein eingeschränkter Schutz nach Regel 262A VerfO innerhalb eines Workflows nach Regel 9 VerfO bereitgestellt werden. 4. Soweit die Schutzbedürftigkeit der Informationen zwischen den Parteien unstreitig ist, ist im Rahmen eines Antrags nach Regel 262A VerfO keine weitere gerichtliche Überprüfung der Schutzbedürftigkeit veranlasst. 5. Eine Zwangsgeldandrohung nach Regel 354.3 VerfO wird der Höhe nach durch den Antrag begrenzt.

Schlüsselwörter:

Art. 76 Abs.1 EPGÜ; R 4.1, 262, 262a VerfO; Workflows, Schutz vertraulicher Informationen, Zwangsgeldandrohung, Beschränkung durch den Antrag