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Gerichtsgebühren

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Gerichtsgebühren

Der Gebührenrahmen des EPG wurde so festgesetzt, dass ein Gleichgewicht zwischen der erforderlichen Eigenfinanzierung des Gerichts und dem Grundsatz eines fairen Zugangs zum Recht gewährleistet ist. Zu diesem Zweck umfasst er Festgebühren sowie für bestimmte Klagen eine zusätzliche streitwertabhängige Gebühr. Eine streitwertabhängige Gebühr wird erhoben, wenn der Wert des Verfahrens die Schwelle von 500 000 EUR überschreitet, sie nimmt mit der Höhe des Streitwerts zu. Streitwertabhängige Gebühren basieren auf dem vom Kläger in der Klageschrift angegebenen geschätzten Streitwert. Der geschätzte Streitwert muss das objektive Interesse widerspiegeln, das der Kläger zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage verfolgt.

Für die folgenden Klagen könnte eine zusätzliche streitwertabhängige Gebühr erhoben werden:

  • Verletzungsklage
  • Verletzungswiderklage
  • Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
  • Klage auf Vergütung aus einer Lizenzvereinbarung
  • Antrag auf Festsetzung von Schadenersatz

Aktuelle Gerichtsgebühren (Festgebühren und streitwertabhängige Gebühren)

Ermäßigung und Erstattung der Gebühren

Klein- und Kleinstunternehmen erhalten eine Gebührenermäßigung von 40%. Darüber hinaus werden bis zu 60% der Festgebühr und der streitwertabhängigen Gebühr erstattet, wenn die Parteien ihre Streitigkeit frühzeitig beilegen, die Klage zurückgenommen oder von einem Einzelrichter entschieden wird.

Gefährdet die Höhe der zu entrichtenden Gerichtsgebühren die wirtschaftliche Existenz einer Partei, die keine natürliche Person ist, und hat diese vernünftigerweise verfügbare und plausible Nachweise dafür vorgelegt, dass die Höhe der Gerichtsgebühren ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet, kann das Gericht auf Antrag dieser Partei die Festgebühr und die streitwertabhängige Gebühr ganz oder teilweise erstatten.

Erstattung von Fest- und streitwertabhängigen Gebühren