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Vorstellung

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Die Kanzlei des Gerichts ist beim Berufungsgericht in Luxemburg angesiedelt und verfügt bei jeder Kammer des Gerichts erster Instanz über Nebenstellen. [Weitere Informationen über die Standorte des Gerichts finden Sie auf der Seite „Standorte“.]

Die Kanzlei spielt eine Schlüsselrolle bei der Arbeit des Gerichts. Sie nimmt Verwaltungs- und Verfahrensaufgaben für das Gericht wahr und wird vom Kanzler geleitet. Ein Hilfskanzler ist für die Nebenstellen der Kanzlei zuständig. Sowohl der Kanzler als auch der Hilfskanzler werden vom Präsidium für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt, die verlängert werden kann.

Zu den Aufgaben des Kanzlers gehören insbesondere folgende:

  • Organisation der Gerichtsverfahren und Führung des Registers, das Aufzeichnungen über alle beim Gerichtshof verhandelten Verfahren enthält;
  • Führung von Verzeichnissen von Richtern und Vertretern;
  • Veröffentlichung der Entscheidungen des Gerichts;
  • Pflege des IT-Systems des Gerichts;
  • Unterstützung des Präsidiums bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans des Gerichts;
  • Veröffentlichung jährlicher statistischer Daten und anderer Informationen im Zusammenhang mit dem Gericht;
  • Erstellung und Veröffentlichung der offiziellen Mitteilungen des Gerichts;
  • Sekretariatsunterstützung des Verwaltungs-, Haushalts- und Beratenden Ausschusses.

Der Hilfskanzler nimmt besondere Aufgaben für das Gericht erster Instanz wahr, u. a.

  • die Organisation der Nebenstellen der Kanzlei;
  • das Führen von Aufzeichnungen über alle beim Gericht erster Instanz verhandelten Verfahren;
  • administrative und verfahrenstechnische Unterstützung der Kammern des Gerichts erster Instanz;
  • die Bearbeitung der Mitteilungen des Gerichts erster Instanz sowie haushaltstechnische und IT-bezogene Aufgaben in Zusammenhang mit dem Gericht erster Instanz

Die Nebenstellen der Kanzlei sind für die der Kanzlei in Gerichtsverfahren bei der entsprechenden Kammer des Gerichts erster Instanz zugewiesenen Aufgaben zuständig. Sie sind dafür verantwortlich, dass jedes bei ihrer Kammer anhängige Verfahren ordnungsgemäß im Register erfasst wird.