Zur Sicherung eines wirksamen Zugangs zum Recht kann das Gericht einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligen, wenn diese ganz oder teilweise außerstande ist, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Prozesskostenhilfe kann für alle Verfahren vor dem Gericht bewilligt werden. Um Prozesskostenhilfe zu erhalten, müssen die Parteien die in der Verfahrensordnung des EPG festgelegten Voraussetzungen erfüllen.Die Prozesskostenhilfe kann folgende Kosten ganz oder teilweise abdecken:GerichtsgebührenKosten für Rechtsbeistand und -vertretungSonstige erforderliche Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren, die von einer Partei zu tragen sind
Zur Sicherung eines wirksamen Zugangs zum Recht kann das Gericht einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligen, wenn diese ganz oder teilweise außerstande ist, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Prozesskostenhilfe kann für alle Verfahren vor dem Gericht bewilligt werden. Um Prozesskostenhilfe zu erhalten, müssen die Parteien die in der Verfahrensordnung des EPG festgelegten Voraussetzungen erfüllen.Die Prozesskostenhilfe kann folgende Kosten ganz oder teilweise abdecken:GerichtsgebührenKosten für Rechtsbeistand und -vertretungSonstige erforderliche Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren, die von einer Partei zu tragen sind
Zur Sicherung eines wirksamen Zugangs zum Recht kann das Gericht einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligen, wenn diese ganz oder teilweise außerstande ist, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Prozesskostenhilfe kann für alle Verfahren vor dem Gericht bewilligt werden. Um Prozesskostenhilfe zu erhalten, müssen die Parteien die in der Verfahrensordnung des EPG festgelegten Voraussetzungen erfüllen.Die Prozesskostenhilfe kann folgende Kosten ganz oder teilweise abdecken:GerichtsgebührenKosten für Rechtsbeistand und -vertretungSonstige erforderliche Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren, die von einer Partei zu tragen sind