Main Details: Case number UPC_CFI_181/2023 Date 27 December, 2023 Parties KraussMaffei Extrusion GmbH v. TROESTER GmbH & Co. KG Order/Decision reference ORD_588953/2023 Type of action Infringement Action Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Munich (DE) Local Division Headnotes: 1. Der Schutz vertraulicher Informationen, die in Schriftsätzen und Anlagen enthalten sind, kann nur innerhalb eines Workflows nach Regel 262 und/oder 262A VerfO zeitgleich mit der Ersteinreichung bzw. innerhalb von 14 Tagen beantragt werden. 2. Diese Anträge sind bei Einreichungen weiterer Schriftsätze und Anlagen zu wiederholen. 3. Im Ausnahmefall kann ein eingeschränkter Schutz nach Regel 262A VerfO innerhalb eines Workflows nach Regel 9 VerfO bereitgestellt werden. 4. Soweit die Schutzbedürftigkeit der Informationen zwischen den Parteien unstreitig ist, ist im Rahmen eines Antrags nach Regel 262A VerfO keine weitere gerichtliche Überprüfung der Schutzbedürftigkeit veranlasst. 5. Eine Zwangsgeldandrohung nach Regel 354.3 VerfO wird der Höhe nach durch den Antrag begrenzt. Keywords: Art. 76 Abs.1 EPGÜ; R 4.1, 262, 262a VerfO; Workflows, Schutz vertraulicher Informationen, Zwangsgeldandrohung, Beschränkung durch den Antrag Back to Decisions and Orders
Main Details: Case number UPC_CFI_181/2023 Date 27 December, 2023 Parties KraussMaffei Extrusion GmbH v. TROESTER GmbH & Co. KG Order/Decision reference ORD_588953/2023 Type of action Infringement Action Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Munich (DE) Local Division Headnotes: 1. Der Schutz vertraulicher Informationen, die in Schriftsätzen und Anlagen enthalten sind, kann nur innerhalb eines Workflows nach Regel 262 und/oder 262A VerfO zeitgleich mit der Ersteinreichung bzw. innerhalb von 14 Tagen beantragt werden. 2. Diese Anträge sind bei Einreichungen weiterer Schriftsätze und Anlagen zu wiederholen. 3. Im Ausnahmefall kann ein eingeschränkter Schutz nach Regel 262A VerfO innerhalb eines Workflows nach Regel 9 VerfO bereitgestellt werden. 4. Soweit die Schutzbedürftigkeit der Informationen zwischen den Parteien unstreitig ist, ist im Rahmen eines Antrags nach Regel 262A VerfO keine weitere gerichtliche Überprüfung der Schutzbedürftigkeit veranlasst. 5. Eine Zwangsgeldandrohung nach Regel 354.3 VerfO wird der Höhe nach durch den Antrag begrenzt. Keywords: Art. 76 Abs.1 EPGÜ; R 4.1, 262, 262a VerfO; Workflows, Schutz vertraulicher Informationen, Zwangsgeldandrohung, Beschränkung durch den Antrag Back to Decisions and Orders