Main Details: Registry number APL_24598/2024 Date 5. September 2024 Parties Advanced Bionics GmbH, Advanced Bionics Sarl , Advanced Bionics AG v. MED-EL Elektromedizinische Geräte Gesellschaft m.b.H. Order/Decision reference ORD_42779/2024 Type of action Appeal RoP220.1 Language of Proceedings German Court - Division Court of Appeal - Luxembourg (LU) German Headnotes: 1. Der Umstand, dass die Parteien ihren Sitz in einem Land haben, in dem die vom Kläger gewählte Verfahrenssprache Amtssprache ist, ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung über einen Antrag auf Verwendung der Sprache des Patents als Verfahrenssprache. 2. Art. 49(5) EPGÜ schreibt nicht vor, den Antrag auf Sprachänderung in die Klageerwiderung aufzunehmen. R. 323.3 VerfO ist vor diesem Hintergrund so auszulegen, dass er der Einreichung des Antrags vor Einreichung der Klageerwiderung nicht entgegensteht. Die Einreichung des Antrags vor Einreichung der Klageerwiderung wird im Allgemeinen sogar zweckmäßiger sein, da sie sicherstellt, dass im Falle eines erfolgreichen Antrags die Sprachänderung in einem frühen Stadium des Verfahrens vorgenommen werden kann. German Schlüsselwörter: Berufung, Antrag auf Verwendung der Sprache des Patents als Verfahrenssprache Back to Decisions and Orders
Main Details: Registry number APL_24598/2024 Date 5. September 2024 Parties Advanced Bionics GmbH, Advanced Bionics Sarl , Advanced Bionics AG v. MED-EL Elektromedizinische Geräte Gesellschaft m.b.H. Order/Decision reference ORD_42779/2024 Type of action Appeal RoP220.1 Language of Proceedings German Court - Division Court of Appeal - Luxembourg (LU) German Headnotes: 1. Der Umstand, dass die Parteien ihren Sitz in einem Land haben, in dem die vom Kläger gewählte Verfahrenssprache Amtssprache ist, ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung über einen Antrag auf Verwendung der Sprache des Patents als Verfahrenssprache. 2. Art. 49(5) EPGÜ schreibt nicht vor, den Antrag auf Sprachänderung in die Klageerwiderung aufzunehmen. R. 323.3 VerfO ist vor diesem Hintergrund so auszulegen, dass er der Einreichung des Antrags vor Einreichung der Klageerwiderung nicht entgegensteht. Die Einreichung des Antrags vor Einreichung der Klageerwiderung wird im Allgemeinen sogar zweckmäßiger sein, da sie sicherstellt, dass im Falle eines erfolgreichen Antrags die Sprachänderung in einem frühen Stadium des Verfahrens vorgenommen werden kann. German Schlüsselwörter: Berufung, Antrag auf Verwendung der Sprache des Patents als Verfahrenssprache Back to Decisions and Orders