Skip to main content

Appeal Decision

page banner image

Main Details:

Registry number
APL_24598/2024
Date
Parties
Advanced Bionics GmbH, Advanced Bionics Sarl , Advanced Bionics AG
v.
MED-EL Elektromedizinische Geräte Gesellschaft m.b.H.
Order/Decision reference
ORD_42779/2024
Type of action
Appeal RoP220.1
Language of Proceedings
German
Court - Division
Court of Appeal - Luxembourg (LU)

German Headnotes:

1. Der Umstand, dass die Parteien ihren Sitz in einem Land haben, in dem die vom Kläger gewählte Verfahrenssprache Amtssprache ist, ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung über einen Antrag auf Verwendung der Sprache des Patents als Verfahrenssprache. 2. Art. 49(5) EPGÜ schreibt nicht vor, den Antrag auf Sprachänderung in die Klageerwiderung aufzunehmen. R. 323.3 VerfO ist vor diesem Hintergrund so auszulegen, dass er der Einreichung des Antrags vor Einreichung der Klageerwiderung nicht entgegensteht. Die Einreichung des Antrags vor Einreichung der Klageerwiderung wird im Allgemeinen sogar zweckmäßiger sein, da sie sicherstellt, dass im Falle eines erfolgreichen Antrags die Sprachänderung in einem frühen Stadium des Verfahrens vorgenommen werden kann.

German Keywords:

Berufung, Antrag auf Verwendung der Sprache des Patents als Verfahrenssprache