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Application Order

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Main Details:

Registry number
App_36218/2024
Date
Parties
Dolby International AB
Order/Decision reference
ORD_36435/2024
Type of action
Generic application
Language of Proceedings
Allemand
Court - Division
Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division

German Headnotes:

1. Befasst sich der Beklagte im Rahmen der Begründung des durch ihn erhobenen FRAND-Einwandes umfassend mit Lizenzverhandlungen zwischen ihm und einem Patentpool, kann der Kläger auf dieses Vorbringen nur dann umfassend erwidern, wenn er mit Mitarbeitern des Patentpools Rücksprache halten kann. Wird der Kläger an einer solchen Rücksprache zunächst durch einen auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gerichteten Antrag (R. 262A VerfO) gehindert, kann seinem Anspruch auf rechtliches Gehör dadurch Rechnung getragen werden, dass seine Frist zur Erwiderung auf dieses Vorbringen auf Antrag entsprechend verlängert wird. 2. Auch wenn sich ein Geheimnisschutzantrag nur auf einen abgrenzbaren Teil eines Schriftsatzes, wie etwa die Ausführungen zum FRAND-Einwand, bezieht, kann von einer lediglich teilweisen, auf den betroffenen Teil beschränkten Fristverlängerung im Interesse einer effektiven Verfahrensführung und zur Verhinderung eines dauerhaften Auseinanderlaufens der Fristen abgesehen werden, wenn die Durchführung der mündlichen Verhandlung durch eine sich auf den gesamten Schriftsatz beziehende Fristverlängerung nicht gefährdet wird.

German Mots-clés:

teilweise Fristverlängerung, einheitliche Fristverlängerung, FRAND-Einwand, Fristverlängerung, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, R. 262A-Antrag