Main Details: Registry number App_41447/2024 Date 5. August 2024 Parties Seoul Viosys Co., Ltd. Order/Decision reference ORD_42131/2024 Type of action Application Rop 333 Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division German Headnotes: 1. Regel 30.2 VerfO lässt den Zeitpunkt einer Entscheidung über die Zulassung eines Antrages auf Änderung des Patents offen und stellt diesen daher in das Ermessen des Gerichts. Der Berichterstatter kann eine solche Entscheidung daher auch zurückstellen. 2. Soweit Regel 32.1 VerfO für die Erwiderung auf einen Antrag auf Änderung des Patents eine Zweimonatsfrist ab Zustellung des Änderungsantrages vorsieht, sind spätere Änderungsanträge nach R. 30.2 VerfO davon nicht erfasst. Bei derartigen Anträgen kann den Interessen des Beklagten nicht nur im Rahmen der Zulassungsentscheidung Rechnung getragen werden. Vielmehr ist die Gewährung rechtlichen Gehörs auch außerhalb des in Regel 32 VerfO normierten gesetzlichen Fristenregimes möglich. German Schlüsselwörter: Antrag auf spätere Änderung des Patents, Stellungnahmefrist, Regel 30.2 VerfO, Zurückstellung der Zulassungsent-scheidung Back to Decisions and Orders
Main Details: Registry number App_41447/2024 Date 5. August 2024 Parties Seoul Viosys Co., Ltd. Order/Decision reference ORD_42131/2024 Type of action Application Rop 333 Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division German Headnotes: 1. Regel 30.2 VerfO lässt den Zeitpunkt einer Entscheidung über die Zulassung eines Antrages auf Änderung des Patents offen und stellt diesen daher in das Ermessen des Gerichts. Der Berichterstatter kann eine solche Entscheidung daher auch zurückstellen. 2. Soweit Regel 32.1 VerfO für die Erwiderung auf einen Antrag auf Änderung des Patents eine Zweimonatsfrist ab Zustellung des Änderungsantrages vorsieht, sind spätere Änderungsanträge nach R. 30.2 VerfO davon nicht erfasst. Bei derartigen Anträgen kann den Interessen des Beklagten nicht nur im Rahmen der Zulassungsentscheidung Rechnung getragen werden. Vielmehr ist die Gewährung rechtlichen Gehörs auch außerhalb des in Regel 32 VerfO normierten gesetzlichen Fristenregimes möglich. German Schlüsselwörter: Antrag auf spätere Änderung des Patents, Stellungnahmefrist, Regel 30.2 VerfO, Zurückstellung der Zulassungsent-scheidung Back to Decisions and Orders