Main Details: Registry number App_40855/2024 Date 12. Juli 2024 Parties Seoul Viosys Co., Ltd. Order/Decision reference ORD_41235/2024 Type of action Generic application Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division German Headnotes: 1. Verfügen ihre Parteivertreter nicht über die für eine Teilnahme an der mündlichen Verhandlungnotwendigen Sprachkenntnisse, steht es der Partei frei, für die mündliche Verhandlung auf eigene Kosten einen Dolmetscher zu beauftragen, soweit sie die Kanzlei hierüber fristgerecht unterrichtet. 2. Die gerichtsseitige Bereitstellung einer Simultanverdolmetschung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die klägerischen Parteivertreter eine der bei der Lokalkammer zugelassenen Verfahrenssprachen beherrschen und sich der Kläger gleichwohl trotz mangelnder Sprachkenntnisse seiner Parteivertreter für eine andere, ebenfalls bei der betreffenden Lokalkammer zulässige Verfahrenssprache entscheidet. German Schlüsselwörter: Lokalkammer, gerichtsseitige Bereitstellung Dolmetscher, mehrere Verfahrenssprachen, Verfahrenskosten, eigener Dolmetscher, Simultanverdolmetschung Back to Decisions and Orders
Main Details: Registry number App_40855/2024 Date 12. Juli 2024 Parties Seoul Viosys Co., Ltd. Order/Decision reference ORD_41235/2024 Type of action Generic application Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division German Headnotes: 1. Verfügen ihre Parteivertreter nicht über die für eine Teilnahme an der mündlichen Verhandlungnotwendigen Sprachkenntnisse, steht es der Partei frei, für die mündliche Verhandlung auf eigene Kosten einen Dolmetscher zu beauftragen, soweit sie die Kanzlei hierüber fristgerecht unterrichtet. 2. Die gerichtsseitige Bereitstellung einer Simultanverdolmetschung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die klägerischen Parteivertreter eine der bei der Lokalkammer zugelassenen Verfahrenssprachen beherrschen und sich der Kläger gleichwohl trotz mangelnder Sprachkenntnisse seiner Parteivertreter für eine andere, ebenfalls bei der betreffenden Lokalkammer zulässige Verfahrenssprache entscheidet. German Schlüsselwörter: Lokalkammer, gerichtsseitige Bereitstellung Dolmetscher, mehrere Verfahrenssprachen, Verfahrenskosten, eigener Dolmetscher, Simultanverdolmetschung Back to Decisions and Orders