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Application Order

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Main Details:

Registry number
App_40855/2024
Date
Parties
Seoul Viosys Co., Ltd.
Order/Decision reference
ORD_41235/2024
Type of action
Generic application
Language of Proceedings
German
Court - Division
Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division

German Headnotes:

1. Verfügen ihre Parteivertreter nicht über die für eine Teilnahme an der mündlichen Verhandlungnotwendigen Sprachkenntnisse, steht es der Partei frei, für die mündliche Verhandlung auf eigene Kosten einen Dolmetscher zu beauftragen, soweit sie die Kanzlei hierüber fristgerecht unterrichtet. 2. Die gerichtsseitige Bereitstellung einer Simultanverdolmetschung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die klägerischen Parteivertreter eine der bei der Lokalkammer zugelassenen Verfahrenssprachen beherrschen und sich der Kläger gleichwohl trotz mangelnder Sprachkenntnisse seiner Parteivertreter für eine andere, ebenfalls bei der betreffenden Lokalkammer zulässige Verfahrenssprache entscheidet.

German Keywords:

Lokalkammer, gerichtsseitige Bereitstellung Dolmetscher, mehrere Verfahrenssprachen, Verfahrenskosten, eigener Dolmetscher, Simultanverdolmetschung