Main Details: Registry number App_36807/2024 Date 12. August 2024 Parties DMV industrijski kontrolni sistemi d.o.o. Order/Decision reference ORD_39223/2024 Type of action Application RoP262.1 (b) Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Vienna (AT) Local Division German Headnotes: 1. Wird ein Antrag auf Bereitstellung von Schriftsätzen und Beweismitteln von einem Mitglied der Öffentlichkeit gemäß R 262.1 (b) VerfO gestellt, müssen die Interessen dieses Mitglieds der Öffentlichkeit, einen Zugang zu den Schriftsätzen und Beweismitteln zu erhalten, gegen die in Art 45 EPGÜ genannten Interessen abgewogen werden. Zu diesen Interessen gehört der Schutz von vertraulichen Informationen und von personenbezogenen Daten ("das Interesse einer der Parteien oder anderer betroffener Personen"), sind aber nicht darauf beschränkt. Auch das allgemeine Interesse der Justiz und das der öffentlichen Ordnung müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Zum allgemeinen Interesse der Justiz gehört der Schutz der Integrität des Verfahrens. 2. Dem Schutz der Integrität des Verfahrens kommt vor allem während dem anhängigen (=laufenden) Verfahren die größte Bedeutung zu, damit die Parteien ihre Argumente und Beweise vorbringen können, und das Gericht unparteiisch und unabhängig, ohne Einflussnahme und Einmischung von externen Parteien des öffentlichen Bereichs das Verfahren führen kann. German Schlüsselwörter: Öffentlicher Zugang zu Schriftsätzen und Beweismittel; Schutz der Integrität des Verfahrens Back to Decisions and Orders
Main Details: Registry number App_36807/2024 Date 12. August 2024 Parties DMV industrijski kontrolni sistemi d.o.o. Order/Decision reference ORD_39223/2024 Type of action Application RoP262.1 (b) Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Vienna (AT) Local Division German Headnotes: 1. Wird ein Antrag auf Bereitstellung von Schriftsätzen und Beweismitteln von einem Mitglied der Öffentlichkeit gemäß R 262.1 (b) VerfO gestellt, müssen die Interessen dieses Mitglieds der Öffentlichkeit, einen Zugang zu den Schriftsätzen und Beweismitteln zu erhalten, gegen die in Art 45 EPGÜ genannten Interessen abgewogen werden. Zu diesen Interessen gehört der Schutz von vertraulichen Informationen und von personenbezogenen Daten ("das Interesse einer der Parteien oder anderer betroffener Personen"), sind aber nicht darauf beschränkt. Auch das allgemeine Interesse der Justiz und das der öffentlichen Ordnung müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Zum allgemeinen Interesse der Justiz gehört der Schutz der Integrität des Verfahrens. 2. Dem Schutz der Integrität des Verfahrens kommt vor allem während dem anhängigen (=laufenden) Verfahren die größte Bedeutung zu, damit die Parteien ihre Argumente und Beweise vorbringen können, und das Gericht unparteiisch und unabhängig, ohne Einflussnahme und Einmischung von externen Parteien des öffentlichen Bereichs das Verfahren führen kann. German Schlüsselwörter: Öffentlicher Zugang zu Schriftsätzen und Beweismittel; Schutz der Integrität des Verfahrens Back to Decisions and Orders