Main Details: Case number UPC_CFI_463/2023 Date 14 février, 2024 Parties 10x Genomics, Inc. v. Curio Bioscience Inc. Order/Decision reference ORD_8075/2024 Type of action Application for provisional measures Language of Proceedings Allemand Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division Headnotes: 1. Für den Schutz vertraulicher Informationen sieht das Case Management System (CMS) im Rahmen des R. 262A-Workflows ein abgestuftes Verfahren vor, in welchem den Geheimhaltungsinteressen beider Parteien umfassend Rechnung getragen werden kann. 2. Bevor die mit einem Geheimnisschutzantrag eingereichte ungeschwärzte Fassung („unredacted version“) eines Dokuments für die Gegenseite freigegeben wird, eröffnet das CMS dem Berichterstatter innerhalb des vorgenannten Workflows die Möglichkeit, Anordnungen zum vorläufigen Schutz der (vermeintlich) geheimhaltungsbedürftigen Informationen zu treffen. 3.. Im Regelfall wird eine solche Anordnung zunächst den Kreis der zugangsberechtigten Personen der Gegenseite bis zur abschließenden Entscheidung über den Geheimnisschutzantrag beschränken. Hält der Berichterstatter ausgehend vom Inhalt eines solchen Antrages ausnahmsweise eine vorläufige Geheimnisschutzanordnung für entbehrlich, hat er die den Geheimnisschutz begehrende Partei vor einer Freigabe der ungeschwärzten Version über seine Auffassung zu informieren. Die zugleich einzuräumende Gelegenheit zur Stellungnahme bietet der betreffenden Partei die Gelegenheit, auf die drohende schutzlose Freigabe der aus ihrer Sicht geheimhaltungsbedürftigen Informationen zu reagieren und sich bei Bedarf auch dahingehend zu erklären, dass die betreffenden Dokumente nicht oder nicht in vollem Umfang zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden sollen. 4. Um dem Gericht eine Entscheidung in Kenntnis des angeblich geheimhaltungsbedürftigen Vortrags zu ermöglichen, sind ihm zusammen mit einem Geheimnisschutzantrag nach R. 262A VerfO stets vollständig ungeschwärzte Fassungen des betreffenden Dokuments vorzulegen. Sämtliche eingereichten Dokumente stehen unter einem vorläufigen Geheimnisschutz. Mots-clés: Geheimnisschutz; Geheimnisschutzantrag; Geschäftsgeheimnisse; 262A-Antrag; R. 262A-Workflow; Anordnung im Vorfeld; rechtliches Gehör Back to Decisions and Orders
Main Details: Case number UPC_CFI_463/2023 Date 14 février, 2024 Parties 10x Genomics, Inc. v. Curio Bioscience Inc. Order/Decision reference ORD_8075/2024 Type of action Application for provisional measures Language of Proceedings Allemand Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division Headnotes: 1. Für den Schutz vertraulicher Informationen sieht das Case Management System (CMS) im Rahmen des R. 262A-Workflows ein abgestuftes Verfahren vor, in welchem den Geheimhaltungsinteressen beider Parteien umfassend Rechnung getragen werden kann. 2. Bevor die mit einem Geheimnisschutzantrag eingereichte ungeschwärzte Fassung („unredacted version“) eines Dokuments für die Gegenseite freigegeben wird, eröffnet das CMS dem Berichterstatter innerhalb des vorgenannten Workflows die Möglichkeit, Anordnungen zum vorläufigen Schutz der (vermeintlich) geheimhaltungsbedürftigen Informationen zu treffen. 3.. Im Regelfall wird eine solche Anordnung zunächst den Kreis der zugangsberechtigten Personen der Gegenseite bis zur abschließenden Entscheidung über den Geheimnisschutzantrag beschränken. Hält der Berichterstatter ausgehend vom Inhalt eines solchen Antrages ausnahmsweise eine vorläufige Geheimnisschutzanordnung für entbehrlich, hat er die den Geheimnisschutz begehrende Partei vor einer Freigabe der ungeschwärzten Version über seine Auffassung zu informieren. Die zugleich einzuräumende Gelegenheit zur Stellungnahme bietet der betreffenden Partei die Gelegenheit, auf die drohende schutzlose Freigabe der aus ihrer Sicht geheimhaltungsbedürftigen Informationen zu reagieren und sich bei Bedarf auch dahingehend zu erklären, dass die betreffenden Dokumente nicht oder nicht in vollem Umfang zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden sollen. 4. Um dem Gericht eine Entscheidung in Kenntnis des angeblich geheimhaltungsbedürftigen Vortrags zu ermöglichen, sind ihm zusammen mit einem Geheimnisschutzantrag nach R. 262A VerfO stets vollständig ungeschwärzte Fassungen des betreffenden Dokuments vorzulegen. Sämtliche eingereichten Dokumente stehen unter einem vorläufigen Geheimnisschutz. Mots-clés: Geheimnisschutz; Geheimnisschutzantrag; Geschäftsgeheimnisse; 262A-Antrag; R. 262A-Workflow; Anordnung im Vorfeld; rechtliches Gehör Back to Decisions and Orders