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Order

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Main Details:

Case number
UPC_CoA_472/2023
Registry number
App_594327/2023
Date
Parties
Guangdong OPPO Mobile Telecommunications Corp.Ltd., OROPE Germany GmbH
v.
Panasonic Holdings Corporation
Order/Decision reference
ORD_595432/2023
Type of action
Application for an Order for expedition of an appeal (RoP225(e))
Language of Proceedings
Allemand
Court - Division
Court of Appeal - Luxembourg (LU)

Headnotes:

- In Berufungsverfahren, bei denen es nicht um technische Fragen geht, kann das Berufungsgericht ohne technisch qualifizierte Richter entscheiden. - In einem Verfahren betreffend eine Berufung gegen eine Anordnung gemäß R. 323 VerfO (Verfahrenssprache) wurde ein am letzten Tag der Fristen nach R.224.1(b) und R.224.2(b) VerfO gestellter Antrag des Berufungsklägers auf Fristverkürzung gemäß R. 9.3(b) VerfO für die Einreichung eine Berufungserwiderung im Hinblick auf die Interessen des Berufungsbeklagten und die Grundsätze eines ordentlichen Verfahrens zurückgewiesen, auch wenn dies bedeutet, dass im Verfahren vor dem Gericht erster Instanz die Klageerwiderung in der angegriffenen Verfahrenssprache eingereicht werden muss.

Mots-clés:

- Entscheidung unter Mitwirkung von drei rechtlich qualifizierten Richterinnen. - Beschleunigung des Berufungsverfahrens, R. 225(e), 9.3(b) VerfO