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Application Order

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Main Details:

Registry number
App_43962/2024
Date
Parties
Panasonic Holdings Corporation
Order/Decision reference
ORD_44597/2024
Type of action
Generic application
Language of Proceedings
German
Court - Division
Court of First Instance - Mannheim (DE) Local Division

German Headnotes:

1. Ein nochmaliger Versuch der Zustellung der Klageschrift nach einem alternativen Verfahren oder an einem anderen Ort nach Regel 275.1 VerfO ist nicht erforderlich, sobald zuvor sämtliche Zustellungsmöglichkeiten der Regeln 270-274 VerfO ausgeschöpft wurden und die nach dem Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen zuständige Zentrale Behörde des ersuchten Staates die Zustellung ernsthaft und endgültig verweigert, weil und solange die Bezeichnung des Geschäftssitzes der Beklagtenpartei durch die Klageseite nicht ihren politischen Vorstellungen entspricht. 2. Eine inhaltliche Zensur oder Redaktion der von den Parteien im vor dem Einheitlichen Patentgericht eingereichten Schriftsätze durch das Gericht auf Aufforderung der Zentralen Behörde des um die Zustellung ersuchten Staates findet nicht statt. 3. Die Anordnung nach Regel 275.2 VerfO, die bereits unternommenen Schritte, um dem Beklagten die Klageschrift zur Kenntnis zu bringen, als rechtsgültige Zustellung anerkennt, ist auf der Homepage des Einheitlichen Gerichts bekannt zu machen, wenn eine Zustellung der Anordnung nach Teil 5, Kapitel 2 an die Beklagte aus denselben Gründen ohne Aussicht auf Erfolg ist.

German Schlüsselwörter:

alternative Zustellung, Zustellungsverweigerung, Haager Zustellungsübereinkommen