Direkt zum Inhalt

Procedural Order

page banner image

Main Details:

Case number
UPC_CFI_363/2023
Registry number
App_2249/2024
Date
Parties
Seoul Viosys Co., Ltd.
v.
expert e-Commerce GmbH, expert klein GmbH
Order/Decision reference
ORD_2555/2024
Type of action
Generic application
Language of Proceedings
German
Court - Division
Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division

Headnotes:

1. Soweit R. 9.3 (a) VerfO die Möglichkeit der Fristverlängerung einräumt, ist davon vor dem Hin- tergrund des in der Verfahrensordnung zu findenden und der Gewährleistung einer möglichst zügigen Verfahrensführung dienenden strengen Fristenregimes nur zurückhaltend und aus- schließlich in begründeten Ausnahmefällen Gebrauch zu machen. 2. Wurde die Klageschrift einschließlich der Anlagen in Papierform zugestellt und stand sie daher dem Beklagten ab dem Zeitpunkt der Zustellung und unabhängig von möglichen Funktionsstö- rungen des CMS jederzeit vollumfänglich zur Verfügung, lässt sich ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung einer Klageerwiderung nicht pauschal damit begründen, ein Zugriff auf das CMS sei „über einen längeren Zeitraum“ nicht möglich gewesen.

Schlüsselwörter:

Klageerwiderungsfrist; Verlängerungsantrag; fehlendes Einverständnis; Zurückweisung; CMS Prob- leme; Papierversion