Main Details: Case number UPC_CFI_363/2023 Registry number App_2249/2024 Date 20. Januar 2024 Parties Seoul Viosys Co., Ltd. v. expert e-Commerce GmbH, expert klein GmbH Order/Decision reference ORD_2555/2024 Type of action Generic application Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division Headnotes: 1. Soweit R. 9.3 (a) VerfO die Möglichkeit der Fristverlängerung einräumt, ist davon vor dem Hin- tergrund des in der Verfahrensordnung zu findenden und der Gewährleistung einer möglichst zügigen Verfahrensführung dienenden strengen Fristenregimes nur zurückhaltend und aus- schließlich in begründeten Ausnahmefällen Gebrauch zu machen. 2. Wurde die Klageschrift einschließlich der Anlagen in Papierform zugestellt und stand sie daher dem Beklagten ab dem Zeitpunkt der Zustellung und unabhängig von möglichen Funktionsstö- rungen des CMS jederzeit vollumfänglich zur Verfügung, lässt sich ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung einer Klageerwiderung nicht pauschal damit begründen, ein Zugriff auf das CMS sei „über einen längeren Zeitraum“ nicht möglich gewesen. Schlüsselwörter: Klageerwiderungsfrist; Verlängerungsantrag; fehlendes Einverständnis; Zurückweisung; CMS Prob- leme; Papierversion Back to Decisions and Orders
Main Details: Case number UPC_CFI_363/2023 Registry number App_2249/2024 Date 20. Januar 2024 Parties Seoul Viosys Co., Ltd. v. expert e-Commerce GmbH, expert klein GmbH Order/Decision reference ORD_2555/2024 Type of action Generic application Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division Headnotes: 1. Soweit R. 9.3 (a) VerfO die Möglichkeit der Fristverlängerung einräumt, ist davon vor dem Hin- tergrund des in der Verfahrensordnung zu findenden und der Gewährleistung einer möglichst zügigen Verfahrensführung dienenden strengen Fristenregimes nur zurückhaltend und aus- schließlich in begründeten Ausnahmefällen Gebrauch zu machen. 2. Wurde die Klageschrift einschließlich der Anlagen in Papierform zugestellt und stand sie daher dem Beklagten ab dem Zeitpunkt der Zustellung und unabhängig von möglichen Funktionsstö- rungen des CMS jederzeit vollumfänglich zur Verfügung, lässt sich ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung einer Klageerwiderung nicht pauschal damit begründen, ein Zugriff auf das CMS sei „über einen längeren Zeitraum“ nicht möglich gewesen. Schlüsselwörter: Klageerwiderungsfrist; Verlängerungsantrag; fehlendes Einverständnis; Zurückweisung; CMS Prob- leme; Papierversion Back to Decisions and Orders