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Order

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Main Details:

Registry number
ORD_36553/2024
Date
Parties
Tridonic GmbH & Co KG
v.
CUPOWER Shenzhen Xiezhen Electronics Co., Ltd, CUPOWER Europe GmbH
Order/Decision reference
ORD_36553/2024
Type of action
Generic Order
Language of Proceedings
Allemand
Court - Division
Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division

German Headnotes:

1. Auch wenn der Spruchkörper gemäß R. 37.1 VerfO so bald wie möglich nach Abschluss des schriftlichen Verfahrens durch Anordnung über das Vorgehen nach Art. 33 Abs. 3 EPGÜ entschei-den soll, kann er gemäß R. 37.2 VerfO eine frühere Entscheidung treffen, wenn er das Vorbringen der Parteien berücksichtigt und ihnen rechtliches Gehör gewährt. 2. Eine gemeinsame Verhandlung von Verletzungs- und Nichtigkeitswiderklage ist dahingehend inhaltlich vorteilhaft, dass so auf der Grundlage einer einheitlichen Auslegung durch denselben Spruchkörper in der gleichen Besetzung sowohl über den Rechtsbestand als auch über die Verletzungsfrage entschieden werden kann.

German Mots-clés:

Bifurcation, Einheitliche Entscheidung über Verletzungs- und Nichtigkeitswiderklage, Hinzuziehung TQJ, frühe Entscheidung