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Application Order

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Main Details:

Registry number
App_52033/2024
Date
Parties
Panasonic Holdings Corporation
Order/Decision reference
ORD_52137/2024
Type of action
Generic application
Language of Proceedings
Allemand
Court - Division
Court of First Instance - Mannheim (DE) Local Division

German Headnotes:

1.Beweisanträge, die nach Abschluss des Zwischenverfahrens gestellt sind, sind regelmäßig zurückzuweisen. 2. Ein Parteigutachter, der zu methodischen Fragen eines ökonomischen Gutachtens befragt werden soll, ist kein Zeuge. Es kommt allenfalls eine Anhörung nach Regel 181 VerfO in Betracht. 3. Ob unter Umständen weitere Beweise erforderlich sind, kann der Spruchkörper gemäß Regel 114 VerfO entscheiden.

German Mots-clés:

Parteisachverständiger, Zeuge, Antrag nach Abschluss des Zwischenverfahrens