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Order

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Main Details:

Registry number
ORD_37208/2024
Date
Parties
SWARCO FUTURIT Verkehrssignalsysteme Ges.m.b.H.
v.
STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH
Order/Decision reference
ORD_37208/2024
Type of action
Generic Order
Language of Proceedings
German
Court - Division
Court of First Instance - Vienna (AT) Local Division

German Headnotes:

1. Das für die Zulässigkeit der Streithilfe erforderliche rechtliche Interesse ist dann gegeben, wenn die Streithelferin über ein unmittelbares und gegenwärtiges Interesse am Erlass der von der unterstützten Partei beantragten Anordnung oder Entscheidung verfügt. 2. Ein solches rechtliches Interesse kann jedenfalls bejaht werden, wenn behauptet wird, das von der Streithelferin angekaufte Produkt verletze das Streitpatent. 3. Während Art 69 Abs 4 EPÜ lediglich die Leistung einer Prozesskostensicherheit des Klägers vorsieht, erweitert R 158 VerfO den Kreis der Adressaten einer solchen Anordnung auf „die Parteien“ und damit auch auf eine Streithelferin, wenn sie zugelassen wird.

German Keywords:

Streithilfe; Prozesskostensicherheit