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Proceeding Decision

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Main Details:

Registry number
ACT_6665/2024
Date
Parties
Erwin Härtwich, Yellow Sphere Innovations GmbH
v.
Knaus Tabbert AG
Order/Decision reference
ORD_68984/2024
Type of action
Infringement Action
Language of Proceedings
German
Court - Division
Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division

German Headnotes:

1. Product-by-Process-Ansprüche zeichnen sich dadurch aus, dass der technische Inhalt der Er-indung regelmäßig nicht im Verfahren als solchem besteht, sondern in den technischen Eigenschaften, die dem Erzeugnis durch das Verfahren verliehen werden. Entscheidend ist, wie der angesprochene Fachmann die Angaben zum Herstellungsweg versteht und welche Schlussfolgerungen er hieraus für die erfindungsgemäße Beschaffenheit der Sache zieht. 2. Auch eine eventuelle finanzielle Entschädigung wegen der Benutzung der veröffentlichten EP-Anmeldung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Einheitlichen Patentgerichts (Art. 32 Abs. 1 lit. f) EPGÜ). Da eine solche Entschädigung weder in der EPatVO noch im EPGÜ geregelt ist, muss das Gericht auf der Grundlage von Art. 24 Abs. 1 lit. c) EPGÜ die Vorschrift des Art. 67 EPÜ anwenden, die den Mitgliedsstaaten einen Spielraum hinsichtlich der Ausgestaltung gewährt. Da es zur Frage der Entschädigung bisher an einer einheitlichen Regelung fehlt, ist es zunächst an dem eine entsprechende Entschädigung begehrenden Kläger, die Voraussetzungen der Entschädigung für die einzelnen in Rede stehenden Mitgliedsstaaten darzulegen.

German Keywords:

Herstellungsweg, Verjährung, Product-by-process-Ansprüche, Entschädigungsansprüche