Main Details: Registry number App_34724/2024 Date 24 June, 2024 Parties Dolby International AB Order/Decision reference ORD_35903/2024 Type of action Generic application Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division German Headnotes: 1. R. 9.3 (a) VerfO ermächtigt das Gericht, Fristen zu verlängern. Von dieser Möglichkeit sollte jedoch nur mit Vorsicht und nur in begründeten Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. 2. Ein solcher Ausnahmefall liegt regelmäßig vor, wenn der Zugang zu einem Schriftsatz in der ungeschwärzten Fassung aufgrund eines Antrags auf Schutz vertraulicher Informationen (R. 262A VerfO) zunächst auf die Vertreter beschränkt war. Nur durch die Gewährung des Zugangs zu den betreffenden Informationen an die sachkundigen Mitarbeiter der Partei kann sichergestellt werden, dass die betroffene Partei sich mit ihren Vertretern austauschen, eine Strategie unter Berücksichtigung der Argumente der anderen Partei entwickeln und ggf. technischen und/oder wirtschaftlichen Input geben kann. 3. Die Verfahrensordnung sieht eine Frist von zwei Monaten für die Einreichung der Erwiderung auf die Klageerwiderung vor, welche die Nichtigkeitswiderklage enthält (R. 29 (a) VerfO). Diese Frist muss dem Kläger und seinen Vertretern zur Verfügung stehen, um gemein-sam eine auf alle Tatsachen gestützte Strategie zu entwickeln und auf der Grundlage dieser Strategie Schriftsätze einzureichen. 4. Das Gleiche gilt für die Nichtigkeitswiderklage. Die Grundsätze des fairen Verfahrens und des Anspruchs auf rechtliches Gehör erfordern es, dass eine Partei in der Lage sein muss, ihre Argumente zur (Nicht-)Verletzung mit denen zur Rechtsbeständigkeit und zur möglichen Änderung der Ansprüche in Einklang zu bringen, insbesondere bei ihrem ersten Vortrag zur Rechtsbeständigkeit. German Keywords: Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Fristverlängerung, Ausnahmefall, beschränkter Zugang, R. 262A-Antrag Back to Decisions and Orders
Main Details: Registry number App_34724/2024 Date 24 June, 2024 Parties Dolby International AB Order/Decision reference ORD_35903/2024 Type of action Generic application Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division German Headnotes: 1. R. 9.3 (a) VerfO ermächtigt das Gericht, Fristen zu verlängern. Von dieser Möglichkeit sollte jedoch nur mit Vorsicht und nur in begründeten Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. 2. Ein solcher Ausnahmefall liegt regelmäßig vor, wenn der Zugang zu einem Schriftsatz in der ungeschwärzten Fassung aufgrund eines Antrags auf Schutz vertraulicher Informationen (R. 262A VerfO) zunächst auf die Vertreter beschränkt war. Nur durch die Gewährung des Zugangs zu den betreffenden Informationen an die sachkundigen Mitarbeiter der Partei kann sichergestellt werden, dass die betroffene Partei sich mit ihren Vertretern austauschen, eine Strategie unter Berücksichtigung der Argumente der anderen Partei entwickeln und ggf. technischen und/oder wirtschaftlichen Input geben kann. 3. Die Verfahrensordnung sieht eine Frist von zwei Monaten für die Einreichung der Erwiderung auf die Klageerwiderung vor, welche die Nichtigkeitswiderklage enthält (R. 29 (a) VerfO). Diese Frist muss dem Kläger und seinen Vertretern zur Verfügung stehen, um gemein-sam eine auf alle Tatsachen gestützte Strategie zu entwickeln und auf der Grundlage dieser Strategie Schriftsätze einzureichen. 4. Das Gleiche gilt für die Nichtigkeitswiderklage. Die Grundsätze des fairen Verfahrens und des Anspruchs auf rechtliches Gehör erfordern es, dass eine Partei in der Lage sein muss, ihre Argumente zur (Nicht-)Verletzung mit denen zur Rechtsbeständigkeit und zur möglichen Änderung der Ansprüche in Einklang zu bringen, insbesondere bei ihrem ersten Vortrag zur Rechtsbeständigkeit. German Keywords: Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Fristverlängerung, Ausnahmefall, beschränkter Zugang, R. 262A-Antrag Back to Decisions and Orders