Main Details: Registry number ORD_15005/2025 Date 27 March, 2025 Parties DISH Technologies L.L.C., Sling TV L.L.C. v. Cloudflare. Inc. Order/Decision reference ORD_15005/2025 Type of action Generic Order Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Mannheim (DE) Local Division German Headnotes: 1. Der Antrag eines Antragstellers gem. R. 191 Alt. 2 VerfO, der Berichterstatter möge feststellen, dass die im Antrag gem. Art. 191 Alt. 2 VerfO begehrten Informationen nicht entscheidungserheblich sind, ist unzulässig. 2. Ein solcher Antrag verbunden mit der Rücknahme des Antrags gem. R. 191 Alt. 2 VerfO unter der Bedingung, dass das Gericht die mangelnde Entscheidungserheblichkeit feststellt, ist regelmäßig dahin auszulegen, dass der Antrag gem. R. 191 Alt. 2 VerfO selbst unter die Bedingung gestellt wird, dass es auf die begehrten Informationen entscheidungserheblich ankommt. 3. Eine solche Bedingung ist als innerprozessuale Bedingung zulässig, selbst wenn die Informationsübermittlung gem. R. 191 Alt. 2 VerfO von einem am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten verlangt wird. German Keywords: R. 191 Alt. 2 VerfO, bedingte Antragstellung Back to Decisions and Orders
Main Details: Registry number ORD_15005/2025 Date 27 March, 2025 Parties DISH Technologies L.L.C., Sling TV L.L.C. v. Cloudflare. Inc. Order/Decision reference ORD_15005/2025 Type of action Generic Order Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Mannheim (DE) Local Division German Headnotes: 1. Der Antrag eines Antragstellers gem. R. 191 Alt. 2 VerfO, der Berichterstatter möge feststellen, dass die im Antrag gem. Art. 191 Alt. 2 VerfO begehrten Informationen nicht entscheidungserheblich sind, ist unzulässig. 2. Ein solcher Antrag verbunden mit der Rücknahme des Antrags gem. R. 191 Alt. 2 VerfO unter der Bedingung, dass das Gericht die mangelnde Entscheidungserheblichkeit feststellt, ist regelmäßig dahin auszulegen, dass der Antrag gem. R. 191 Alt. 2 VerfO selbst unter die Bedingung gestellt wird, dass es auf die begehrten Informationen entscheidungserheblich ankommt. 3. Eine solche Bedingung ist als innerprozessuale Bedingung zulässig, selbst wenn die Informationsübermittlung gem. R. 191 Alt. 2 VerfO von einem am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten verlangt wird. German Keywords: R. 191 Alt. 2 VerfO, bedingte Antragstellung Back to Decisions and Orders