Main Details: Registry number APL_31428/2024 Date 26 March, 2025 Parties STÄUBLI TEC-SYSTEMS GMBH v. Respondents Order/Decision reference ORD_69054/2024 Type of action Appeal RoP220.1 Language of Proceedings German Court - Division Court of Appeal - Luxembourg (LU) German Headnotes: 1. Eine Ausnahme von der allgemeinen Regel des Art. 69 Abs. 1 EPGÜ, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits und sonstigen Kosten der obsiegenden Partei zu tragen hat, kann gelten, wenn ein Kläger eine Klage auf Nichtigerklärung erhebt, ohne dass der Patentinhaber Veranlassung zur Klage gegeben hat und der Patentinhaber unmittelbar zu Beginn des Verfahrens auf das Patent verzichtet. 2. Hierzu ist es in der Regel erforderlich, dass der Patentinhaber innerhalb der Frist zur Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage nicht nur den Verzicht erklärt, sondern auch einen Antrag auf Widerruf des Patents gemäß Art. 105a EPÜ beim Europäischen Patentamt stellt und die dafür erforderliche Gebühr entrichtet. German Keywords: Verteilung der Kosten bei einer Anordnung nach R. 360 VerfO (Erledigung der Hauptsache) betreffend eine Klage auf Nichtigerklärung nach Verzicht auf das Patent Back to Decisions and Orders
Main Details: Registry number APL_31428/2024 Date 26 March, 2025 Parties STÄUBLI TEC-SYSTEMS GMBH v. Respondents Order/Decision reference ORD_69054/2024 Type of action Appeal RoP220.1 Language of Proceedings German Court - Division Court of Appeal - Luxembourg (LU) German Headnotes: 1. Eine Ausnahme von der allgemeinen Regel des Art. 69 Abs. 1 EPGÜ, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits und sonstigen Kosten der obsiegenden Partei zu tragen hat, kann gelten, wenn ein Kläger eine Klage auf Nichtigerklärung erhebt, ohne dass der Patentinhaber Veranlassung zur Klage gegeben hat und der Patentinhaber unmittelbar zu Beginn des Verfahrens auf das Patent verzichtet. 2. Hierzu ist es in der Regel erforderlich, dass der Patentinhaber innerhalb der Frist zur Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage nicht nur den Verzicht erklärt, sondern auch einen Antrag auf Widerruf des Patents gemäß Art. 105a EPÜ beim Europäischen Patentamt stellt und die dafür erforderliche Gebühr entrichtet. German Keywords: Verteilung der Kosten bei einer Anordnung nach R. 360 VerfO (Erledigung der Hauptsache) betreffend eine Klage auf Nichtigerklärung nach Verzicht auf das Patent Back to Decisions and Orders