Main Details: Case number UPC_CoA_835/2024 Registry number App_13834/2025 Date 24 March, 2025 Parties Amazon Europe Core S.à.r.l.; Amazon EU S.à r.l.; Amazon.com, Inc. v. Nokia Technologies Oy Order/Decision reference ORD_14282/2025 Type of action Generic application Language of Proceedings German Court - Division Court of Appeal - Luxembourg (LU) Headnotes: GERMAN: 1. Der Verfahrensablauf vor dem Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts ist grundsätzlich so ausgestaltet, dass der Berufungskläger die Berufung innerhalb der in R. 224.2 VerfO eingeräumten Frist zu begründen und der Berufungsbeklagte darauf innerhalb der in R. 235 VerfO eingeräumten Frist zu erwidern hat. Wenn das Gericht nicht die Vorlage weiterer schriftsätzlicher Stellungnahmen durch die Parteien im schriftlichen Verfahren oder im Zwischenverfahren anordnet, findet auf Grundlage dieses Vorbringens die mündliche Verhandlung statt, in der beide Parteien Gelegenheit haben, zu den gegenseitigen Standpunkten aus rechtlicher Sicht weiter Stellung zu nehmen. 2. Mit diesem Verfahren ist es grundsätzlich unvereinbar, der Berufungsklägerin wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben, um Argumenten der Berufungsbeklagten in der Berufungserwiderung aus rechtlicher Sicht entgegenzutreten, da dafür gerade die mündliche Verhandlung vorgesehen ist. 3. Ein Antrag der Berufungsklägerin auf Zulassung einer schriftlichen Stellungnahme zu Umständen, die ihr erst kurz vor oder erst nach Ablauf der First zur Berufungsbegründung nach R. 224.2(b) VerfO in Verbindung mit R. 220.1(c) VerfO bekannt geworden sind, kann jedenfalls dann aus Gründen der fairen und ausgewogenen Verfahrensführung insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit zurückzuweisen sein, wenn die Berufungsklägerin den Antrag, obwohl sie davon schon mehrere Wochen vorher Kenntnis erlangt hat, erst wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung stellt, so dass es aus zeitlichen Gründen unmöglich ist, der Berufungsbeklagten ihrerseits die Möglichkeit zur schriftlichen Erwiderung zu geben. Keywords: Back to Decisions and Orders
Main Details: Case number UPC_CoA_835/2024 Registry number App_13834/2025 Date 24 March, 2025 Parties Amazon Europe Core S.à.r.l.; Amazon EU S.à r.l.; Amazon.com, Inc. v. Nokia Technologies Oy Order/Decision reference ORD_14282/2025 Type of action Generic application Language of Proceedings German Court - Division Court of Appeal - Luxembourg (LU) Headnotes: GERMAN: 1. Der Verfahrensablauf vor dem Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts ist grundsätzlich so ausgestaltet, dass der Berufungskläger die Berufung innerhalb der in R. 224.2 VerfO eingeräumten Frist zu begründen und der Berufungsbeklagte darauf innerhalb der in R. 235 VerfO eingeräumten Frist zu erwidern hat. Wenn das Gericht nicht die Vorlage weiterer schriftsätzlicher Stellungnahmen durch die Parteien im schriftlichen Verfahren oder im Zwischenverfahren anordnet, findet auf Grundlage dieses Vorbringens die mündliche Verhandlung statt, in der beide Parteien Gelegenheit haben, zu den gegenseitigen Standpunkten aus rechtlicher Sicht weiter Stellung zu nehmen. 2. Mit diesem Verfahren ist es grundsätzlich unvereinbar, der Berufungsklägerin wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben, um Argumenten der Berufungsbeklagten in der Berufungserwiderung aus rechtlicher Sicht entgegenzutreten, da dafür gerade die mündliche Verhandlung vorgesehen ist. 3. Ein Antrag der Berufungsklägerin auf Zulassung einer schriftlichen Stellungnahme zu Umständen, die ihr erst kurz vor oder erst nach Ablauf der First zur Berufungsbegründung nach R. 224.2(b) VerfO in Verbindung mit R. 220.1(c) VerfO bekannt geworden sind, kann jedenfalls dann aus Gründen der fairen und ausgewogenen Verfahrensführung insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit zurückzuweisen sein, wenn die Berufungsklägerin den Antrag, obwohl sie davon schon mehrere Wochen vorher Kenntnis erlangt hat, erst wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung stellt, so dass es aus zeitlichen Gründen unmöglich ist, der Berufungsbeklagten ihrerseits die Möglichkeit zur schriftlichen Erwiderung zu geben. Keywords: Back to Decisions and Orders