Main Details: Case number UPC_CFI_463/2023 Date 29 January, 2024 Parties 10x Genomics, Inc. v. Curio Bioscience Inc. Order/Decision reference ORD_3015/2024 Type of action Application for provisional measures Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division Headnotes: 1. Obwohl die Hinzuziehung eines technisch qualifizierten Richters von Amts wegen in der Verfahrensordnung lediglich in R. 34 VerfO und damit in den Regelungen zum Hauptsacheverfahren Erwähnung findet, räumt Art. 8(5) S. 2 EPGÜ dem Spruchkörper allgemein und damit auch im Eilverfahren das Recht ein, nach Anhörung der Parteien auf eigene Initiative einen solchen Richter hinzuziehen, wenn er dies für angezeigt hält. Das kann dann etwa dann der Fall sein, wenn das Streitpatent ein technisch anspruchsvolles Gebiet betrifft. 2. Die möglichst frühzeitige Hinzuziehung eines technisch qualifizierten Richters gewährleistet zum einen, dass sich auch dieser Richter bereits frühzeitig in den Fall einarbeiten und dem Berichterstatter jederzeit beratend zur Seite stehen kann. Außerdem bietet sich dadurch die Möglichkeit, einen möglichen Verhandlungstermin im Vorfeld mit dem technisch qualifizierten Richter abzustimmen und so das Verfahren insgesamt erheblich zu beschleunigen. Keywords: Anordnung einstweiliger Maßnahmen; Standardverfahren; Hinzuziehung TQJ; Gentechnik Back to Decisions and Orders
Main Details: Case number UPC_CFI_463/2023 Date 29 January, 2024 Parties 10x Genomics, Inc. v. Curio Bioscience Inc. Order/Decision reference ORD_3015/2024 Type of action Application for provisional measures Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division Headnotes: 1. Obwohl die Hinzuziehung eines technisch qualifizierten Richters von Amts wegen in der Verfahrensordnung lediglich in R. 34 VerfO und damit in den Regelungen zum Hauptsacheverfahren Erwähnung findet, räumt Art. 8(5) S. 2 EPGÜ dem Spruchkörper allgemein und damit auch im Eilverfahren das Recht ein, nach Anhörung der Parteien auf eigene Initiative einen solchen Richter hinzuziehen, wenn er dies für angezeigt hält. Das kann dann etwa dann der Fall sein, wenn das Streitpatent ein technisch anspruchsvolles Gebiet betrifft. 2. Die möglichst frühzeitige Hinzuziehung eines technisch qualifizierten Richters gewährleistet zum einen, dass sich auch dieser Richter bereits frühzeitig in den Fall einarbeiten und dem Berichterstatter jederzeit beratend zur Seite stehen kann. Außerdem bietet sich dadurch die Möglichkeit, einen möglichen Verhandlungstermin im Vorfeld mit dem technisch qualifizierten Richter abzustimmen und so das Verfahren insgesamt erheblich zu beschleunigen. Keywords: Anordnung einstweiliger Maßnahmen; Standardverfahren; Hinzuziehung TQJ; Gentechnik Back to Decisions and Orders