Main Details: Case number UPC_CFI_7/2023 Date 1 December, 2023 Parties Franz Kaldewei GmbH & Co. KG v. Bette GmbH & Co. KG Order/Decision reference ORD_581034/2023 Type of action Infringement Action Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division Headnotes: 1. Auch wenn der Spruchkörper gemäß R. 37.1 VerfO so bald wie möglich nach Abschluss des schriftlichen Verfahrens durch Anordnung über das Vorgehen nach Art. 33 Abs. 3 EPGÜ entscheiden soll, kann er gemäß R. 37.2 VerfO eine frühere Entscheidung treffen, wenn er das Vorbringen der Parteien berücksichtigt und ihnen rechtliches Gehör gewährt. 2. Die gemeinsame Verhandlung von Verletzungs- und Nichtigkeitswiderklage kann schon aus Effizienzgründen sinnvoll sein. Sie ist auch inhaltlich vorteilhaft, da so auf der Grundlage einer einheitlichen Auslegung durch denselben Spruchkörper in der gleichen Besetzung sowohl über den Rechtsbestand als auch über die Verletzungsfrage entschieden werden kann. Dies gilt umso mehr, wenn sich die Komplexität der streitgegenständlichen Technik im bekannten Spektrum von Patentstreitigkeiten als eher moderat darstellt und auch die Anzahl der Rechtsbestandsangriffe überschaubar ist. Keywords: Anwendung von Artikel 33 Abs. 3 EPGÜ; Ermessen, mit dem Verletzungsverfahren fortzufahren; Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters Back to Decisions and Orders
Main Details: Case number UPC_CFI_7/2023 Date 1 December, 2023 Parties Franz Kaldewei GmbH & Co. KG v. Bette GmbH & Co. KG Order/Decision reference ORD_581034/2023 Type of action Infringement Action Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division Headnotes: 1. Auch wenn der Spruchkörper gemäß R. 37.1 VerfO so bald wie möglich nach Abschluss des schriftlichen Verfahrens durch Anordnung über das Vorgehen nach Art. 33 Abs. 3 EPGÜ entscheiden soll, kann er gemäß R. 37.2 VerfO eine frühere Entscheidung treffen, wenn er das Vorbringen der Parteien berücksichtigt und ihnen rechtliches Gehör gewährt. 2. Die gemeinsame Verhandlung von Verletzungs- und Nichtigkeitswiderklage kann schon aus Effizienzgründen sinnvoll sein. Sie ist auch inhaltlich vorteilhaft, da so auf der Grundlage einer einheitlichen Auslegung durch denselben Spruchkörper in der gleichen Besetzung sowohl über den Rechtsbestand als auch über die Verletzungsfrage entschieden werden kann. Dies gilt umso mehr, wenn sich die Komplexität der streitgegenständlichen Technik im bekannten Spektrum von Patentstreitigkeiten als eher moderat darstellt und auch die Anzahl der Rechtsbestandsangriffe überschaubar ist. Keywords: Anwendung von Artikel 33 Abs. 3 EPGÜ; Ermessen, mit dem Verletzungsverfahren fortzufahren; Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters Back to Decisions and Orders