Main Details: Case number UPC_CFI_182/2023 Date 13 September, 2023 Parties CUP&CINO Kaffeesystem-Vertrieb GmbH & Co. KG v. ALPINA COFFEE SYSTEMS GmbH Order/Decision reference ACT_528738/2023 Type of action Application for provisional measures Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Vienna (AT) Local Division Headnotes: Ein Antrag auf einstweilige Maßnahmen macht – wie eine Klage – die Inanspruchnahme der Ausnahmeregel nach R 5 der VerfO („Opt-out“) unwirksam. Der Blockademechanismus bewirkt, dass die Zuständigkeit des EPG nicht mehr entzogen werden kann. Der Schutzbereich eines europäischen Patents ist anhand von Art 69 Abs 1 EPÜ samt seinem Auslegungsprotokoll in Verbindung mit Art 24 Abs 1 lit c EPGÜ auszulegen. In einem Verfahren auf einstweilige Maßnahmen können der obsiegenden Antragsgegnerin auf Antrag endgültig Verfahrenskosten zugesprochen werden. Die Antragstellerin kann selbst bei Prozesserfolg im Verfahren in der Hauptsache die Kosten dieses Verfahrens als unterliegende Partei nicht erfolgreich geltend machen. Keywords: „Opt-out“ nach Antrag auf einstweilige Maßnahmen; Auslegung von Patentansprüchen; Verletzung (nein) Back to Decisions and Orders
Main Details: Case number UPC_CFI_182/2023 Date 13 September, 2023 Parties CUP&CINO Kaffeesystem-Vertrieb GmbH & Co. KG v. ALPINA COFFEE SYSTEMS GmbH Order/Decision reference ACT_528738/2023 Type of action Application for provisional measures Language of Proceedings German Court - Division Court of First Instance - Vienna (AT) Local Division Headnotes: Ein Antrag auf einstweilige Maßnahmen macht – wie eine Klage – die Inanspruchnahme der Ausnahmeregel nach R 5 der VerfO („Opt-out“) unwirksam. Der Blockademechanismus bewirkt, dass die Zuständigkeit des EPG nicht mehr entzogen werden kann. Der Schutzbereich eines europäischen Patents ist anhand von Art 69 Abs 1 EPÜ samt seinem Auslegungsprotokoll in Verbindung mit Art 24 Abs 1 lit c EPGÜ auszulegen. In einem Verfahren auf einstweilige Maßnahmen können der obsiegenden Antragsgegnerin auf Antrag endgültig Verfahrenskosten zugesprochen werden. Die Antragstellerin kann selbst bei Prozesserfolg im Verfahren in der Hauptsache die Kosten dieses Verfahrens als unterliegende Partei nicht erfolgreich geltend machen. Keywords: „Opt-out“ nach Antrag auf einstweilige Maßnahmen; Auslegung von Patentansprüchen; Verletzung (nein) Back to Decisions and Orders