Main Details: Registry number APL_593120/2023 Date 10 December, 2024 Parties NanoString Technologies Germany GmbH, NanoString Technologies Inc., NanoString Technologies Netherlands B.V. v. 10x Genomics, Inc., President and Fellows of Harvard College Order/Decision reference ORD_598533/2023 Type of action Appeal RoP220.2 Language of Proceedings German Court - Division Court of Appeal - Luxembourg (LU) German Headnotes: 1. Die Aufhebung gemäß Art. 75(1) EPGÜ und R. 242.1 VerfO einer Anordnung des Gerichts erster Instanz, mit der eine einstweilige Verfügung erlassen worden ist, ist in der Regel rückwirkend. Die Anordnung wird aufgehoben, weil durch eine rechtskräftige Anordnung des Berufungsgerichts festgestellt worden ist, dass die Anordnung nicht hätte erlassen werden dürfen. Eine aufgehobene Anordnung ist daher als von Anfang an ohne rechtliche Wirkung zu betrachten. Daraus folgt, dass die Aufhebung einer Anordnung des Gerichts erster Instanz, mit der eine einstweilige Verfügung unter Androhung von Zwangsgeldern erlassen worden ist, die rechtliche Grundlage für jede nachfolgende Entscheidung, die die Zahlung von Zwangsgeldern anordnet, beseitigt, selbst wenn diese Entscheidung mutmaßliche Verstöße gegen die einstweilige Verfügung vor der Aufhebung betrifft. German Keywords: Aufhebung einer Anordnung, Verhängung von Zwangsgeldern, Einstweilige Verfügung, Berufung Back to Decisions and Orders
Main Details: Registry number APL_593120/2023 Date 10 December, 2024 Parties NanoString Technologies Germany GmbH, NanoString Technologies Inc., NanoString Technologies Netherlands B.V. v. 10x Genomics, Inc., President and Fellows of Harvard College Order/Decision reference ORD_598533/2023 Type of action Appeal RoP220.2 Language of Proceedings German Court - Division Court of Appeal - Luxembourg (LU) German Headnotes: 1. Die Aufhebung gemäß Art. 75(1) EPGÜ und R. 242.1 VerfO einer Anordnung des Gerichts erster Instanz, mit der eine einstweilige Verfügung erlassen worden ist, ist in der Regel rückwirkend. Die Anordnung wird aufgehoben, weil durch eine rechtskräftige Anordnung des Berufungsgerichts festgestellt worden ist, dass die Anordnung nicht hätte erlassen werden dürfen. Eine aufgehobene Anordnung ist daher als von Anfang an ohne rechtliche Wirkung zu betrachten. Daraus folgt, dass die Aufhebung einer Anordnung des Gerichts erster Instanz, mit der eine einstweilige Verfügung unter Androhung von Zwangsgeldern erlassen worden ist, die rechtliche Grundlage für jede nachfolgende Entscheidung, die die Zahlung von Zwangsgeldern anordnet, beseitigt, selbst wenn diese Entscheidung mutmaßliche Verstöße gegen die einstweilige Verfügung vor der Aufhebung betrifft. German Keywords: Aufhebung einer Anordnung, Verhängung von Zwangsgeldern, Einstweilige Verfügung, Berufung Back to Decisions and Orders